Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Um den Inhalt unseres digitalen Angebotes möglichst inklusiv anbieten zu können, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu entsprechen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern, haben wir Maßnahmen ergriffen und arbeiten stetig daran, ggfls. vorhandene Barrieren weiter abzubauen.

Nach BFSG-Check ergibt sich, dass die Bombus GmbH nicht zu den Unternehmen gehört, die verpflichtet sind, die Internet-Präsentation entsprechend dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umzustellen:

Erbringt die Bombus GmbH Dienstleistungen? » Ja
Erfolgen Vertragsschlüsse (Kauf, Buchung) online? » Nein
Enthält die Webseite Elemente für konkrete Anfragen (Anfrageformular, Terminreservierung, etc.)? » Nein
Betreffen die Dienstleistungen E-Books und hierfür bestimmte Software? » Nein
Erbringt die Bombus GmbH Bankdienstleistungen? » Nein
Erbringt die Bombus GmbH Telekommunikationsdienste? » Nein
Erbringt die Bombus GmbH Personenbeförderungsdienste? » Nein

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt.

Wir orientieren uns für die Anpassung der Inhalte an dem Standard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“, der in der Europäischen Union für öffentliche Stellen ab 23. September 2019 für neue und ab 23. September 2020 für bestehende Websites und ab 23. Juni 2021 für mobile Anwendungen mit WCAG 2.1 Stufe AA verbindlich ist.